Greindonnerstag

Das Radio meldet, dass es für morgen – Gründonnerstag – kaum Veranstaltungstipps gibt, weil ja ab 2 Uhr ein Tanzverbot gilt.

Wenn das früher schon so gewesen wäre, dürfte außer Frage stehen, dass dieser Tag ursprünglich Greindonnerstag geheißen hat – von greinen – weinen und klagen. Aber seit dem 4. Jahrhundert war das ein kirchlicher Freudentag, an dem die zuvor Exkommunizierten nach Buße und Vergebung endlich wieder zur Kommunion zugelassen waren.

Jeder weiß in Bayern, dass Karfreitag nicht getanzt wird. Wo mag das stehen? In der Bayrischen Verfassung? Fehlanzeige. Grundgesetz, BGB, StGB? Fehlanzeige. Aber ab Gründonnerstag 2.00 Uhr herrscht 70 Stunden lang Ruhe in den Diskotheken und Clubs – in der Stadt wie auf dem Land.

Mein Gott, das schadet ja niemandem, wenn man ausnahmsweise mal ein paar Stunden aufs Tanzen und auf Pop-Musik verzichtet, die nicht von J. S. Bach oder wenigstens traurig ist. Tut vielleicht gut, mal was anderes zu tun und zu hören.

Der neue Tag beginnt – wie früher jeder wusste – mit dem Sonnenuntergang und nicht um null Uhr. Daher kommt der Name des Wochentages Sonnabend, des Tages also, an dem es am Abend Sonntag wird. Deshalb heißt es Heiliger Abend: weil am Abend des 24. Dezember der heilige Weihnachtstag beginnt.

Logisch wäre also, das Vergnügungsverbot für den Karfreitag am Gründonnerstag nach Sonnenuntergang beginnen zu lassen und Karfreitag nach Sonnenuntergang tanzen zu gehen, weil es dann schon Sonnabend ist.

Ein mündiger Bürger könnte vielleicht selbst entscheiden, wie er die Feiertage verbringt. Man könnte es der unsichtbaren Hand, die auf göttliche Weise alles zum Guten wendet – dem Markt nämlich – überlassen, die richtige Ordnung herzustellen. Aber sicher ist sicher.

Die Kräfte des Marktes bestimmen, ob jemand eine Wohnung hat, aber Gesetz ist, dass er sich nicht am Karfreitag von seiner Matratze unter der Brücke erhebt und tanzt.