Bayerns Verfassung

Bayerns Verfassung

Im Grunde ist der Mensch edel, hilfreich und gut. Solange ihm das nützt oder wenigstens nichts kostet. Für die anderen Fälle gibt es Gesetze. Und die 10 Gebote.

Wer würde freiwillig sein halbes Einkommen in dunkle Kanäle werfen? Was wäre auf den Straßen los, gäbe es keine StVO? Was wäre im Bier, wenn es kein Reinheitsgebot gäbe?

Die Autoren der Bayerischen Verfassung haben versucht, das an sich natürliche, grenzenlose Gewinn- und Machtstreben des Menschen in geordnete Bahnen zu lenken, um den Schaden soweit zu begrenzen, dass auch benachteiligten Menschen ein Rest an Menschenwürde und Hoffnung auf bessere Zeiten bleibt.

„Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz“ (Art. 158 der Bayer. Verfassung). „Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen. Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die allgemeinheit nutzbar zu machen“ (Art. 161 der Bayer. Verfassung).

Dem arbeitenden Menschen wird die Hälfte des Lohnes, den er unter Einsatz und Verschleiß seiner physischen und psychischen Kräfte erwirtschaftet, weggenommen. Er bekommt dafür Regierung, Bildung, Arbeitslosenämter, Krankenversicherungskarte, Sicherheit & Ordnung, Kanalisation, Straßen u. v. a. m. Als Bonus für jahrzehnte lange Tapferkeit gibt es eine Rente. Wenn das Geld soweit reicht. Aber das ist sicher.

Es wird gern gesehen, dass der Mensch sich eine eigene Hütte baut. Das freut die Banken, denn ein Bauherr ernährt einen Banker. Das erfreut die Regierung, denn wer ein eigenes Häuschen besitzt, wählt nicht kommunistisch. Es erfreut die Scheidungsanwälte, denn die Maloche auf der eigenen Baustelle zerrüttet die Familie. Und es freut die Grundbesitzer.

Wenn heute irgendwo Bauland ausgewiesen wird, dann deshalb, weil der Bauer diesen Acker nicht mehr bewirtschaften, sondern ohne Arbeit reich werden will. Bauer kommt ja von Bauen. Der Wert der Scholle steigt dann zum Beispiel von 2,– Euro auf 200,– Euro. Ein Gewinn von nur 10.000 % dafür, dass geschenktes Land, das ungezählte Generationen hindurch die Familie ernährt hat, nun nicht mehr zum Ackerbau taugen soll. 200,– Euro Verkaufserlös sind 100,– Euro Verlust für den Bauern, wenn er diesen Profit versteuert. Aber warum sollte er Steuern zahlen, fragt sich der konservative Mensch. Denn der Bauer arbeitet nicht für diesen Gewinn, er pfeift auf Regierung, Bildung, Krankenversicherungskarte, Sicherheit & Ordnung. Er braucht keine Kanalisation, keine Straßen u. v. m.

„Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl“ (Art. 3 der Bayer. Verfassung).

„Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden“ (Art. 106 d. Bayer. Verfassung).

„Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht“ (Art. 110 d. Bayer. Verfassung).

„Grund und Boden sind frei. Der Bauer ist nicht an die Scholle gebunden. Der in der land- und forstwirtschaftlichen Kultur stehende Grund und Boden aller Besitzgrößen dient der Gesamtheit des Volkes. Das bäuerliche Eigentum an Grund und Boden wird gewährleistet. Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen. Enteignungen an land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden sind nur für dringende Zwecke des Gesamtwohls, insbesonders der Siedlung, gegen angemessene Entschädigung unter Schonung der Mustergüter und Beispielwirtschaften zulässig“ (Art. 163 d. Bayer. Verfassung).

„Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen“(Art. 166 d. Bayer. Verfassung).

Sicher: Wer so schreibt, gilt als Kommunist in diesem Lande. Ein Feind der bürgerlichen Ordnung, ein Störer des satten Verdauungsschlummers, ein Feind der Verfassung, in der sich dieses Land tatsächlich befindet, ist, wer sich auf die geschriebene Bayerische Verfassung beruft.

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