Feindbilder

 

Traunsteiner Bahnhof am 17. Mai 2008

Feindbilder

oder

Erste Begegnung mit dem Rechts-Staat

Am 17. Mai 2008 bin ich in Traunstein unter Anwendung körperlicher Gewalt durch die Polizei zur Herausgabe meines Fotoapparats gezwungen worden.

Ich hatte vor einem Café beim Bahnhof gesessen und beobachtet, wie Polizisten eine Gruppe von Jugendlichen (einer mit dunkler Hautfarbe) angehalten und untersucht hat. Meinen Fotoapparat hatte ich gerade zur Hand und so habe ich spontan ein paar Bilder geschossen. Es kam ein Polizist auf mich zu, sagte, dass es verboten sei, Polizei-Einsätze zu fotografieren, dass er ein Recht am eigenen Bild habe und dass ich ihm die Kamera auszuhändigen habe. Ich habe das abgelehnt. Ich habe dem Polizisten gesagt, dass ich journalistisch tätig bin und dass er mich an der Ausübung meines Berufes hindert. Er nahm mir den Personalausweis ab und zog meine Kamera aus meiner Jackentasche. Ich wurde von mehreren Polizisten umringt, von meinem Caféhausstuhl gehoben, mir wurden die Arme auf den Rücken gedreht, die Handgelenke weit über die Schmerzgrenze hinaus umgeknickt, ich habe vor Schmerz geschrieen und ein Polizist drohte: „Ruhe jetzt oder es tut noch mehr weh – wir können auch anders“, ich wurde etwa 50 Meter weiter hinter den Bahnhof gezerrt, dort musste ich mich mit erhobenen Händen an eine Mauer lehnen, ein Polizist gab das Kommando: Füße weg, und mir wurden die Füße weggetreten, so dass ich zu Boden ging. Ich bin eine Zeit lang ohnmächtig gewesen, glaube ich, und habe dann gespürt, dass meine Hände hinter dem Rücken gefesselt waren. Man hat mich wieder auf die Füße gestellt und zu einer Gruppe von Polizeiwagen geführt. Später hat mir jemand erzählt, dass während ich auf dem Bahnsteig 1 „behandelt“ worden bin, die Polizei den Zugang zum Bahnsteig blockiert hat, wohl um Zeugen fern zu halten.

Nach einer Weile sinnlosen Herumstehens mit Gesicht zum Polizeiwagen wurden mir die Handschellen abgenommen. Mein Personalausweis war mir schon am Tisch vor dem Café abgenommen worden (um 13:40 Uhr laut „Bescheinigung über die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen“). Jetzt wurde mir ein Formblatt zur Unterschrift vorgelegt, auf dem die Einbehaltung meines Ausweises bestätigt wurde (ich hatte versäumt, die Gültigkeit verlängern zu lassen und mir wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und Bußgeld angekündigt). Ich habe verlangt, dass auch der Einbehalt meines Fotoapparats bestätigt wird. Es gab ein Pause, während der sich ein Polizist entfernt hat. Er kam mit anderen, auch zwei zivilen Polizisten zurück. Einer löschte alle Fotos von meiner Digitalkamera – (um 13:42 Uhr ist laut Protokoll auf der Speicherkarte der gesamte Dateninhalt meiner Fotospeicherkarte gelöscht worden – der Speicher ist „formatiert“ worden). Einer sagte, dass ich meine Kamera zurückbekomme und dass ich das Formular unterschreiben soll. Ich verlangte, dass die Löschung der Bilder auch dokumentiert werde und fragte die Polizisten nach ihren Namen, wurde aber nur ausgelacht. In das Formular-Feld für die „Kunden“-Unterschrift wurde eingetragen: „verweigert“, und ich bekam das Dokument ausgehändigt und meine Kamera. Ich durfte gehen. Das Ansinnen der Polizisten: „Auf Wiedersehen“ habe ich zurückgewiesen. Zuvor hatte einer der Polizisten auf meine Frage, wem oder welcher Sache sie eigentlich dienen und ob diese Behandlung rechtsstaatlich sei, geantwortet: „Auf Leute wie sie können wir hier gern verzichten“.

Da die geschilderte Misshandlung geschah, nachdem und obwohl die Beamten mir bereits den Ausweis und die Kamera abgenommen hatten, kann ich nur die Schlussfolgerung ziehen, dass diese Sonderbehandlung allein das Ziel hatte, mir klarzumachen, dass Leute wie ich an diesem Ort unerwünscht sind. Wer oder was Leute wie ich sind, wird mir hoffentlich bald der Innenminister erklären.

Mittlerweile hatten sich vielleicht um die Hundert Leute in der Bahnhofstraße versammelt. Einige Redner erinnerten an die Tötung von Kriegsgefangenen in Traunstein, an den Nationalsozialismus, waren gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Einige forderten ein Verbot der NPD, andere waren dagegen. Ein CSU-Politiker redete und stimmte die Menge fröhlich mit der Bemerkung: „…und rechts von mir steht die Junge Union…“. Redner bedankten sich für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung bei der Polizei. Zwei Polizisten in normaler Uniform (die anderen waren in Kampfanzügen und kamen aus Weilheim), hinter mir stehend in Hörweite, wurden von einem dazukommenden Dritten in ziviler Kleidung, er hat sich den Beamten mit dem Namen Kohnhauser (oder ähnlich) vorgestellt, gefragt, ob alles in Ordnung gewesen sei. Die Antwort der Beamten: es gab keine besonderen Vorkommnisse, alles sei ganz ruhig verlaufen.

Das „Traunsteiner Tagblatt“ hat über Demonstration, Polizeieinsatz und neun Festnahmen berichtet, aber nicht über meine Sonderbehandlung. Auf Nachfrage hat der Chefredakteur mir gesagt, dass sie das gedruckt haben, was im Polizeibericht steht.

Der Pressesprecher der Polizei hat mir die Auskunft erteilt, dass sie beschlossen haben, über meinen Fall nichts in der Zeitung lesen zu wollen, auch sei ich ja garnicht „festgenommen“ worden, sondern nur überprüft, was keiner Erwähnung in der Presse bedarf.

Thomas P. Bittner

Leserbrief

(Das Traunsteiner Tagblatt will diesen Brief nicht drucken)

20.05.2008
An das Traunsteiner Tagblatt
Redaktion
Marienstraße 12
83278 Traunstein

Ihr Bericht am 19. Mai 2008:
„Polizei verhindert Konfrontation von Neonazis und Autonomen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Bericht des Traunsteiner Tagblatts über den Polizei-Einsatz am 17. Mai 2008 vermisse ich etwas, das man in der Südostbayerischen Rundschau lesen konnte – ich zitiere:

„Auch ein Mann aus Traunstein bekam das heftige Durchgreifen der Beamten zu spüren. Von einem Café am Bahnhofsplatz aus habe er fotografiert, wie einige Beamte bei einer Gruppe Jugendlicher eine Leibesvisitation vornahmen, sagte der gegenüber der Redaktion. Als ihn wenig später ein Polizist aufgefordert habe, die Kamera herauszugeben, habe er sich gegen dieses Fotografierverbot gewehrt. „Dann kam Verstärkung, hat mich vom Sitz gerissen und mir schmerzhaft die Hände auf den Rücken gedreht“, so der Mann. Vergeblich habe er um Hilfe geschrien – „wer hilft dir auch schon gegen die Polizei?“ sagt er.
Anschließend sei er auf einen abgesperrten Bahnsteig geführt und zur Untersuchung an eine Betonwand gestellt worden. Ihm seien die Füße weggeschlagen worden, so dass er auf den Asphalt gefallen sei. „Ich war wohl kurz ohnmächtig und als ich wieder zu mir kam, merkte ich, dass ich an den Händen gefesselt war“, erzählt er. Dann wurde der Traunsteiner zum Verhör zu einem Polizeifahrzeug geführt. Ein Beamter habe schließlich die Bilder gelöscht, ehe der Mann seine Digitalkamera zurück erhielt. „Die Abschürfungen von den Handschellen sieht man immer noch“, schilderte der Traunsteiner am Sonntagvormittag. Bei der Polizei hieß es zu diesem Vorfall, dass es einen Maßnahmenkatalog gebe, wenn Bürger eine Amtshandlung stören. Gerade bei solchen Veranstaltungen wie am Samstag käme dieser Maßnahmenkatalog auch zum Einsatz. In wie weit durch das Fotografieren des Mannes eine Störung vorliege, hänge jedoch vom Einzelfall ab. Dem Betroffenen stehe frei, eine Beschwerde vorzubringen – von neutraler Stelle würden dann beide Seiten zu dem Vorfall gehört.“

Anmerkungen:
Der Mann war Samstag und Montag in ärztlicher Behandlung, die Körperverletzungen – Abschürfungen und Blutergüsse – sind dokumentiert, der Mann ist arbeitsunfähig.

Von der Redaktion Ihrer Zeitung wurde mir gesagt, dass Sie nur schreiben können, was im Polizeibericht steht und bei der Polizei sagte man mir, dass diese den Vorfall mit dem Fotografen nicht in der Zeitung habe lesen wollen. Sie schreiben allerdings – ich zitiere aus Ihrem Bericht vom 19. Mai: „CSU-Landtagskandidat Klaus Steiner erklärte… der jungen Generation müssten die Schrecken der Nazi-Herrschaft vermittelt werden… Ausdrücklich lobte Steiner das Vorgehen der Polizei, deren Anwesenheit ein Ausdruck des Rechtsstaates sei…“

Ob Sie beim Traunsteiner Tagblatt wohl nachempfinden können, warum ich mir Sorgen um unsere Zukunft mache? Ein positives Signal wäre, wenn Sie diesen Leserbrief abdruckten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas P. Bittner

Zur Erinnerung

(Zitate aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung)

Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 111 der bayerischen Verfassung – Pressefreiheit:

(1)Die Presse* hat die Aufgabe, im Dienste des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.

(2) Vorzensur ist verboten. Gegen polizeiliche Verfügungen, welche die Pressefreiheit berühren, kann gerichtliche Entscheidung verlangt werden.

>Artikel 48 der bayerischen Verfassung – Notstandsrecht:
(1) Die Staatsregierung kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Recht der öffentlichen freien Meinungsäußerung (Artikel 110), die Pressefreiheit (Artikel 111), das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis (Artikel 112) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 113) zunächst auf die Dauer einer Woche einschränken oder aufheben.
(2) Sie hat gleichzeitig die Einberufung des Landtags zu veranlassen, ihn von allen getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen und diese auf Verlangen des Landtags ganz oder teilweise aufzuheben. Bestätigt der Landtag mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl die getroffenen Maßnahmen, so wird ihre Geltung um einen Monat verlängert.
(3) Gegen die getroffenen Maßnahmen ist außerdem Beschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof zulässig; dieser hat innerhalb einer Woche wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu treffen.

(* Anmerkung des Verfassers:
Tatsache ist, dass der Polizist im Einsatz entscheidet, wer „Die Presse“ ist und wer nicht. Die Innenminister-Konferenz hat entschieden, welche Presseausweise anerkannt werden.
Die Pressefreiheit gilt in Deutschland daher tatsächlich nur für hauptberuflich tätige Journalisten, die vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Gewerkschaft ver.di oder (evtl./umstritten) FreeLense durch Presseausweis legitimiert sind. Die Pressefreiheit gilt also nicht – wie der Verfasser am eigenen Körper zu spüren bekommen hat -, für den nebenberuflichen Buchautor.)

Bayerns Verfassung

(Anmerkungen, 1995)

Bayerische Verfassung

(Gesamtausgabe vom Bayerischen Landtag)

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