Ist Fotografieren staatsgefährdend?

Künftig kann bestraft werden, wer ein Terrorcamp besucht oder Bombenanleitungen ins Netz stellt. Der Union geht das neue Gesetz immer noch nicht weit genug.

Die am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten Strafrechtsänderungen haben es in sich: Wer Terror-Camps besucht und sich in krimineller oder gar terroristischer Absicht im Umgang mit Waffen und Sprengstoff unterweisen lässt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Gegen den geschlossenen Widerstand der Opposition ergänzte der Bundestag das Strafgesetzbuch um Paragrafen, die die Vorbereitung „schwerer staatsgefährdender Gewalttaten“ unter Strafe stellen.

http://www.zeit.de/online/2009/23/terrorcamps-strafe-bombenbau

Vor einem Jahr bin ich in Traunstein (Oberbayern) von der Polizei einer besonderen Behandlung unterzogen worden, weil ich während eines Polizeieinsatzes fotografiert habe. Der Speicher der Digitalkamera wurde komplett gelöscht. Die Körperverletzungen infolge der polizeilichen Maßnahme sind dokumentiert. Die Polizei hatte sich durch mein Fotografieren gefährdet gesehen.

Feindbilder

Wenn unsere führenden Sicherheitsfanatiker so weitermachen, wird der Gebrauch einer Kamera vielleicht bald strafrechtliche Verfahren wegen Staatsgefährdung nach sich ziehen. Ein Foto-Kurs wird vielleicht als Terror-Camp kriminalisiert, besonders wenn ein Teilnehmer schon einmal erkennungsdienstlich behandelt oder in ein „böses“ Ausland gereist ist.

Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden (Immanuel Kant)

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